Mag.a Silvia Kotterer
Sprecherin
1190 Wien, Grinzinger Straße 19
+43 664 2235931
initiative@frei.or.at
Leo Klinke
Sprecher
Freiland Magazin
Frei Leben.
Impressum
Unser Österreich
Satzung
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
§ 1.
Die politische Parteiinitiative führt den Namen „Freiland“ mit Kurzbezeichnung „FREI“. Sitz ist Wien. Ort der Tätigkeit ist Österreich und die Welt.
Zweck
§ 2.
Der Zweck der Initiativpartei Freiland ist natürlich selbstbestimmt leben in Österreich verfasst in Menschenwürde als natürliche staatliche Friedensgemeinschaft im Sinn von Aufklärung, Naturgesetz und Naturrecht.
Organe
§ 3.
Organe sind die geschäftsführenden Sprecher, die Sprecherversammlung, die Landversammlung,, die Freiversammlung und das Schiedsgericht. Sämtliche Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Geschäftsführende Sprecher
§ 4.
Mag.a Silvia Kotterer und Tillo Klinke sind die ordentlichen Gründungsmitglieder und geschäftsführenden Sprecher der Initiativpartei Freiland. Die beiden geschäftsführenden Sprecher führen einvernehmlich die Geschäfte und Tätigkeit von Freiland. Jeder geschäftsführende Sprecher ist alleinvertretungsbefugt. Die gemeinnützigen Mittel sind Organtätigkeit, Zutun und Zuwendung.
Sprecherversammlung
§ 5.
Die Sprecherversammlung ist zur Beschlussfassung der geschäftsführenden Sprecher über Jahresabschluss, Vermögensangelegenheiten und Gestaltung der Tätigkeit von Freiland durch einen geschäftsführenden Sprecher einzuberufen.
Landversammlung
§ 6.
Die Landversammlung ist die Mitgliederversammlung zur Gestaltung der örtlichen und sachlichen Tätigkeit von Freiland und von einem geschäftsführenden Sprechern einzuberufen.
Freiversammlung
§ 7.
Die Freiversammlung ist jederzeit zum Gesellschaftsdiskurs von einem geschäftsführenden Sprecher öffentlich auszurufen.
Mitgliedschaft
§ 8.
Ordentliche Gründungsmitglieder und geschäftsführende Sprecher sind Mag.a Silvia Kotterer und Tillo Klinke. Fördernde Mitglieder bekennen sich zum Zweck von Freiland, fördern die Tätigkeit durch Zuspruch und Zutun sowie nehmen an der Landversammlung und Freiversammlung teil. Jederzeit ist die sofortige Aufkündigung schriftlich zu erklären. Zuwiderhandeln des Zwecks und Schädigung von Freiland bedingt sofort die durch einen geschäftsführenden Sprecher schriftlich zu erklärende Aufkündigung.
Schiedsgericht
§ 9.
Das Schiedsgericht schlichtet Streitigkeiten innerhalb von Freiland nach Österreichischem Recht am Orts des Sitzes von Freiland. Jede Streitpartei beruft innerhalb eines Monats einen Vertrauten als Schiedsrichter, sodann ist innerhalb eines halben Jahrs ein Schiedsurteil zu erlangen.
Gliederung
§ 10.
Die performative Gliederung sind geschäftsführende Sprecher, Sprecherversammlung, Landversammlung und Freiversammlung.
Auflösung
§ 11.
Die Auflösung auf Beschluss der Sprecherversammlung ist durch die geschäftsführenden Sprecher abzuwickeln. Das verbleibende Vermögen ist gemeinnützig weitestgehend nach dem Zweck von Freiland zu verwenden.
Gründung mit Satzungshinterlegung am 5. November 2020.